Eintragung / Mitgliedschaft
Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen? Sie möchten außerordentliches Mitglied werden, sich als auswärtiger Architekt registrieren oder zum Sachverständigen bestellen lassen? Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen bzw. der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden? Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen:
Architekten- und Stadtplanerliste [Neuanmeldungen / Ummeldung]
- Antragsformular
- Hinweise
Außerordentliche Mitgliedschaft [Absolventen]
- Antragsformular
- Hinweise
Auswärtige Architekten [aus dem Ausland EU / weltweit]
- Antragsformular
- Hinweise
Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
- Antragsformular
- Hinweise
- Sachverständigenordnung
Gesellschaftsverzeichnis [Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften]
- Antragsformular
- Hinweise
Die gesetzliche Grundlage bildet das Hamburgische Architektengesetz.
Adressänderungen, Datenschutzerklärung, Berufshaftplichtversicherung
Für eine Änderung der Kontaktdaten oder Datenschutzerklärung und eine Anzeige zur Berufshaftpflichtversicherung können Sie die folgenden Formulare verwenden:
- Formular Änderung Kontaktdaten und Datenschutzerklärung
- Formular Berufshaftpflichtversicherung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Fax 040-441841-44 oder E-Mail an uns.