Das interne Kammerrecht setzt sich zusammen aus der Satzung und verschiedenen Ordnungen, die sich die Hamburgische Architektenkammer auf Grund des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchtG) durch die Kammerversammlung selbst gegeben hat.
Neben der Satzung gibt es die Wahlordnung, die Beitragsordnung, die Ehrenordnung und die Kostenordnung sowie die Ordnung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) und die Richtlinien über die Kundmachung der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
Das interne Kammerrecht finden Sie hier.