Arbeitskreise

Arbeitskreise werden gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Hamburgischen Architektenkammer vom Vorstand einberufen und haben dementsprechend die ihnen vom Vorstand übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Mitglieder der Arbeitskreise werden nicht gewählt, sondern interessierte Personen werden in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des Arbeitskreises zur Mitarbeit eingeladen.