Der Beruf des Architekten unterliegt einer starken Verrechtlichung. Folgende Regelungen und rechtlichen Themen sollten Architekten bei der Berufsausübung ganz besonders beachten:
Weitere Rechtsgrundlagen können Sie hier einsehen:
- die Hamburgische Bauordnung
- die Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblätter mit den Veröffentlichungen von z.B. Bebauungsplänen oder dem Architektengesetz in der Originalfassung
- Informationen der Stadt Hamburg rund um die Baugenehmigung, wie zum Beispiel Bauprüfdienste: Wege zur Baugenehmigung
- das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG): Die HAK hat eine Handreichung für ihre Mitglieder erarbeitet, in der dargestellt wird, welche der Regelungen aus dem HmbTG Architekten bei ihrer Arbeit unmittelbar betreffen und wie diese damit umgehen können. Eine Kurzfassung der Handreichung finden Sie hier, eine Langfassung hält die Geschäftsstelle für Sie bereit.
- das Transparenzportal: Hier veröffentlicht die Stadt Hamburg nach Maßgabe des HmbTG aktiv Informationen wie etwa Geodaten, das Baumkataster, öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne sowie die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide.
wie zum Beispiel
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB); hier insbesondere der Abschnitt zum Werkvertrag und ähnlichen Verträgen
[DOWNLOAD der Präsentation zum Vortrag vom 26.4.2018 von Herrn RA Morlock zum Thema neues Architekten- und ingeniervertragsrecht]
wie zum Beispiel die Richtlinien zur Vergabe, Berufsanerkennung und Dienstleistungsfreiheit oder die EU-Datenschutzgrundverordnung