Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen? Sie möchten außerordentliches Mitglied werden, sich als auswärtiger Architekt registrieren oder zur Sachverständigen bestellen lassen? Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen bzw. der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden? Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen:
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Architekten- und Stadtplanerliste [Neuanmeldungen / Ummeldung]
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Praktische Tätigkeit / Außerordentliche Mitgliedschaft [Absolvent*innen]
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Auswärtige Architekt*innen [mit Sitz im Ausland EU / weltweit]
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