Änderungen der beruflichen Tätigkeit zeigen Sie uns bitte durch Übersendung einer schriftlichen Selbstauskunft in Form einer kurzen Aufstellung über alle aktuellen beruflichen Tätigkeiten (z.B. angestellt bei Arbeitgeber*in; selbstständig mit GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder als Alleinunternehmer*in; Nebentätigkeit) an. Als Inhaber*in einer Gesellschaft übersenden Sie bitte für jede Gesellschaft zusätzlich eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs mit dem Unternehmensgegenstand oder des aktuellen Gesellschaftsvertrags und eine Liste der Gesellschafter*innen.
Wenn Sie sich den Berufsaufgaben ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig widmen und nicht auch angestellt, verbeamtet oder baugewerblich tätig sind, dürfen Sie Ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „freischaffend“ führen (§ 2 Abs. 2 HmbArchtG). In diesem Fall erklären Sie bitte in Ihrer Selbstauskunft, dass Sie „ausschließlich freischaffend nach § 2 Abs. 2 HmbArchtG beruflich tätig“ sind. Dieser Zusatz wird dann auf Ihrer Eintragungsurkunde über die Eintragung in die Architektenliste eingetragen werden.
Bitte senden Sie uns das Original der Eintragungsurkunde (am Prägesiegel erkennbar) über den Beschluss Ihrer Eintragung in die Architektenliste, damit der möglicherweise notwendige Änderungsvermerk auf der Urkunde eingetragen werden kann.
Bitte beachten Sie die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter akhh.de/recht.