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14. März 2025

Achtung: Manipulierte Rechnungen von Handwerksbetrieben

Die Masche ist immer gleich: Rechnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen (meist Handwerksleistungen), die als Mail-Anhang versendet werden, werden beim Versand abgefangen und derart manipuliert, dass die tatsächliche Bankverbindung des Rechnungsstellers durch die Daten zu einem Konto ausgetauscht werden, auf das unbekannte Dritte Zugriff haben. Die Manipulationen sind zum Teil stümperhaft, manchmal aber auch sehr professionell ausgeführt. 

Das PDF-Dokument mit der manipulierten Rechnung geht dann mit der ansonsten unveränderten Begleit-E-Mail des Bauunternehmens beim Bauherrn ein; Absendeadresse ist die E-Mail-Adresse des Unternehmens. Deswegen erregt die Mail mit der Rechnung häufig kein Misstrauen. 

Auch wenn die Pflicht von Architektinnen und Architekten zur Rechnungsprüfung regelmäßig nicht das Prüfen der Bankverbindung umfasst (vgl. auch hier), sollten alle am Planen und Bauen Beteiligten sich einen kritischen Blick auch auf die Kontodaten angewöhnen. Denn wenn der Rechnungsempfänger das Geld an die manipulierte Bankverbindung überweist, ist es ziemlich sicher weg, und es beginnt eine rechtlich noch nicht abschließend geklärte Suche nach der Verantwortlichkeit für diesen Umstand. 

Wenn Sie selbst Rechnungen versenden:

  • Versenden Sie Rechnungen möglichst per Post.
  • Sollten Sie Rechnungen per E-Mail versenden, stellen Sie mittels eines zeitgleichen Begleitanrufs sicher, dass diese ohne Manipulation beim Empfänger ankommen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die E-Mail-Filter und Weiterleitungsregeln bei Ihrem E-Mail-Account, um ggf. E-Mail-Weiterleitungsregeln frühzeitig zu entdecken, die Kopien Ihrer E-Mails an unbekannte Dritte veranlassen.
  • Versenden Sie Rechnungen nur Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Tipps für Rechnungsempfänger:

  • Kontdoaten auf der Internetseite oder in vorherigen Schreiben oder die Angebotsdaten mit den Daten auf der Rechnung vergleichen.
  • Bei geringstem Zweifel telefonisch Rücksprache mit dem Bauunternehmen halten. Das gilt vor allem dann, wenn der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Unternehmen ist, das die Rechnung stellt.
  • Im Falle einer Manipulation den Rechnungssteller und die Polizei informieren.
  • Überweisungen bei Bank rückgängig machen.

Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie ansprechbar: recht@akhh.de.