Gesellschaftsverzeichnis
Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften dürfen in ihrem Namen oder in der Firma die Berufsbezeichnungen Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in oder „ähnliche Bezeichnungen“ (z.B. Architektur), auch in fremdsprachlicher Übersetzung (z.B. Architects / Architecture), gemäß § 2 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) nur führen, wenn sie in das bei der Hamburgischen Architektenkammer geführte Gesellschaftsverzeichnis nach § 10 HmbArchtG eingetragen sind.
Falls Sie die gesuchte Gesellschaft nicht finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Fax 040 441841-44 an die Geschäftsstelle der Hamburgischen Architektenkammer. Bitte teilen Sie dabei mit, aus welchem Grund Sie die Eintragung der Gesellschaft überprüfen möchten, da die Kammermitarbeiter*innen ohne berechtigtes Interesse keine Auskunft erteilen dürfen.
Eingetragene Gesellschaften, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, können Sie hier finden: