Architekten- und Stadtplanerliste

Die Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in oder ähnlicher Bezeichnungen (z.B. Architektur oder Stadtplanung), auch in fremdsprachlicher Übersetzung (z.B. Architects / Architecture), ist gemäß § 2 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) dem Personenkreis vorbehalten, der in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführte Architekten- bzw. Stadtplanerliste in der betreffenden Fachrichtung eingetragen ist. 

Falls Sie eine gesuchte Person nicht finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Fax 040 441841-44 an die Geschäftsstelle der Hamburgischen Architektenkammer. Bitte teilen Sie dabei mit, aus welchem Grund Sie die Eintragung der Person überprüfen möchten, da die Kammermitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne berechtigtes Interesse keine Auskunft erteilen dürfen. 

Im sogenannten Schwerpunktverzeichnis können Sie nach Architektinnen und Architekten für bestimmte Planungsaufgaben, Tätigkeitsfelder oder mit speziellen Zusatzqualifikationen suchen. Bitte beachten Sie, dass die dort gemachten Angaben zu Leistungsschwerpunkten und Referenzen auf Selbstauskünften der Mitglieder beruhen, die nicht von der Kammer geprüft werden. Es handelt sich beim Schwerpunktverzeichnis nicht um ein gesetzliches Verzeichnis / eine gesetzliche Liste.

Für Mitglieder: Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 HmbArchtG veröffentlicht werden dürfen, sofern Sie der Veröffentlichung nicht widersprochen haben. Der Veröffentlichung Ihrer Daten können Sie jederzeit und formfrei (z.B. per E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte nutzen Sie dafür, wie auch zur Anzeige aller Änderungen Ihrer Kontaktdaten, das Online-Formular im Mitgliederbereich www.akhh.de/login unter Aktualisierung Kontaktdaten.

Eingetragene Personen, die der Veröffentlichung ihrer Daten nicht widersprochen haben, können Sie hier finden: