Die Hamburgische Architektenkammer und die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau haben sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 7. Oktober zu Presseberichten über den desolaten Zustand der Sternwarte Hamburg in Bergedorf geäußert. Lesen Sie die Stellungnahme hier im Wortlaut:
Einzigartiges Denkmal der Baukultur und Wissenschaftsgeschichte in Gefahr: Kammern fordern schnellstmögliche Sanierung der Sternwarte Bergedorf
Die Hamburgische Architektenkammer (HAK) und die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau (HIK-Bau) sind entsetzt über den in den im Hamburger Abendblatt vom 4. Oktober geschilderten desolaten Zustand des denkmalgeschützten Gebäudeensembles Sternwarte Hamburg in Bergedorf. Der Gebäudekomplex wurde 1906 bis 1912 nach Plänen des bedeutenden Architekten und Hamburger Bauinspektors Albert Erbe in neobarocker Formensprache errichtet und galt seinerzeit als eine der größten und modernsten astronomischen Forschungseinrichtungen weltweit.
HAK-Präsidentin Karin Loosen: „Wenn die Schilderungen zutreffen, wonach die historischen Gebäude so marode sind, dass sie möglicherweise bald abgängig sind, wäre dies eine dramatische Entwicklung. Die Sternwarte in Bergedorf ist in ihrer gestalterischen Geschlossenheit ein einzigartiges baukulturelles Ensemble und ein Symbol für den Forschungsstandort Hamburg. Die Stadt Hamburg als Eigentümerin muss ihrer Pflicht zum Erhalt nachkommen. Wir erwarten, dass so rasch als möglich Sicherungsmaßnahmen getroffen, eine fundierte Bestandsaufnahme erstellt und die Gebäude saniert werden. “
HIK-Bau-Präsident Stefan Weihrauch verweist auf die Vorbildfunktion der Stadt: „Gleich in Paragraph 1 des Hamburger Denkmalschutzgesetzes steht, ich zitiere: ‚Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten.’ Wir erwarten, dass die Stadt Hamburg ihre rechtliche Pflicht zum Erhalt dieses bedeutenden Baudenkmals ernst nimmt und entsprechend handelt.“
Beide Kammern fordern die Stadt Hamburg auf, nicht nur Ad-hoc-Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude zu treffen, sondern so schnell wie möglich mit allen Beteiligten ein Nutzungs- und Instandsetzungskonzept zu erarbeiten. Hierbei seien die denkmalgerechte Sanierung, die Bewerbung als Unesco-Weltkulturerbe als auch die zukünftigen Nutzungsperspektiven zu betrachten.