Alle mit dem Bauen befasste Personengruppen sehen sich derzeit mit dem Umstand stark schwankender Baustoffpreise konfrontiert. Um Kalkulationsrisiken zu verringern und die Kontrolle über Unwägbarkeiten zu behalten, können verschiedene vertragliche Gestaltungsoptionen genutzt werden. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf sog. Stoffpreisgleitklauseln gelegt, die ein juristisches Werkzeug für die Anpassung von Verträgen an dynamische Entwicklungen in der Wirtschaft darstellen.
Für ein solches Vorgehen bei neuen und laufenden Vergabeverfahren sowie bei bestehenden Verträgen hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verbindliche Regelungen aufgestellt, die sich an die Vergabestellen der Kernverwaltung und Landesbetrieben der Freien und Hansestadt Hamburg sowie an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts als Auftraggeber richten. Darüber informiert sie mit einem Rundschreiben und einem Muster für eine Stoffpreisgleitklausel. Hieraus ergibt sich im Grundsatz, dass öffentliche Auftraggeber Verständnis für den Einsatz der Stoffpreisgleitklauseln aufbringen, die Erforderlichkeit aber sehr genau zu prüfen ist. Hier finden Sie das Rundschreiben und Formblatt „VV-Bau Anlage 6-121 Stoffpreisgleitklausel“.
Um den recht umfassenden Beratungs- und Hinweispflichten gegenüber den Bauherren gerecht zu werden und die Realisierung des Bauprojekts abzusichern, sind Architekten gehalten, Bauherren auf mögliche finanzielle und tatsächliche Risiken hinzuweisen. Dies betrifft aktuell insbesondere Preissteigerungen und Lieferengpässe von Bau- und Grundstoffen wie Stahl, Holz, Dämmstoffen oder Bitumen. Die Corona-Pandemie hat weltweit ein asymmetrisches Verhältnis von Angebot und Nachfrage geschaffen. Die wirtschaftlichen Folgen fallen zwar in erster Linie den Bauunternehmen zur Last. Dies stellt jedoch gleichzeitig ein Problem für Bauherren und somit auch für Architekten dar, sobald Projekte gehemmt oder gänzlich zum Erliegen gebracht werden.
Einen Aufsatz aus der Mai-Ausgabe des DAB, der den Problemkreis aus Architektensicht beleuchtet, finden Sie hier.