Ferdinand Rector, Jahrgang 1946, war Hamburger Rechtsanwalt durch und durch. Und er war viele, viele Jahre in unterschiedlichen Funktionen mit der Hamburgischen Architektenkammer eng verbunden. Seit 1983 war Ferdinand Rector zunächst stellvertretender Vorsitzender im Eintragungsausschuss und im Ehrenausschuss, ab 1996 dann Vorsitzender in den beiden Ausschüssen; 1988 übernahm er zusätzlich die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, dessen Vorsitzender er 1995 wurde. Zudem hat er als Referent insbesondere zu den Themen Architektenvertrag und Honorarrecht den Kammermitgliedern in seinen Seminaren umfangreiche Kenntnisse vermittelt. Und da laut Gesetz dem Vorsitzenden des Eintragungsausschusses auch die Aufgabe obliegt, die Kammer in betreffenden gerichtlichen Streitverfahren, insbesondere im Falle von versagten Eintragungen und ausgesprochenen Löschungen aus der Architektenliste, zu repräsentieren, durfte Ferdinand Rector die Anliegen der Hamburgischen Architektenkammer etliche Male vor Gericht vertreten.
Für all diese verschiedenen Aufgaben sind vielfältige Fähigkeiten von Nöten. Ferdinand Rector brachte sie alle mit. Er war all die Jahre genau der Richtige, wenn es darum ging, mit juristischem Sachverstand, aber auch mit einem Verständnis von Architektur und Stadtplanung Eintragungsanträge zu prüfen. Gerade bei Autodidakt*innen, die ohne Studium in ihrer Fachrichtung die Eintragung in die Architektenliste begehren, oder bei neuen Hochschulabschlüssen, die nicht schlicht auf „Architektur“ lauten, zeigte sich neben seinem juristischen Fachwissen auch sein großes Wissen über die fachlichen Inhalte des Berufstands der Planerinnen und Planer sowie der freien Berufen generell. Dies kam ihm auch beim Schlichten von Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander oder mit Bauherrn zugute, so dass er mit dem Schlichtungsausschuss viele erfolgreiche Schlichtungen durchführte und so dem einen oder anderen Kammermitglied aufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen konnte. Und in Ehrenverfahren fand er gemeinsam mit den Beisitzer*innen im Ehrenausschuss mit dem nötigen Augenmaß die richtigen Antworten auf Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern zum Beispiel in Fällen von begangenen Straftaten, Urheberrechtsverstößen oder fehlendem Versicherungsschutz.
Auch im Eintragungs-, im Ehren- und im Schlichtungsausschuss der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau war Ferdinand Rector seit Gründung der Kammer im Jahr 1996 als Vorsitzender gleichermaßen erfolgreich tätig wie in der Hamburgischen Architektenkammer.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war Ferdinand Rector fachlich äußerst versiert und das auch in Rechtsgebieten, die anderen kaum bekannt sind. Er war von beeindruckender natürlicher Autorität und persönlich mit einem herausragenden Geschick ausgestattet, rechtliches Fachwissen gewinnbringend einzusetzen; er war im entscheidenden Moment scharf(sinnig), gewitzt, raffiniert und ein bemerkenswert präsenter und sehr angenehmer Gesprächspartner. All diese Fähigkeiten hat er dankenswerterweise jahrzehntelang auch den Kammern mit großer Intensität zur Verfügung gestellt.
Zum Ende des Jahres hätte Herr Rector seine beruflichen Aktivitäten für die Kammern eingestellt. Nun haben wir ihn leider vollständig verloren. Wir sind sehr dankbar für die vielen Jahre der intensiven und gewinnbringenden Zusammenarbeit und werden ihn sehr vermissen!