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10. April 2025

Neuerungen im Bauordnungsrecht und beim digitalen Bauantragsverfahren

Anfang 2025 wurde die Hamburgische Bauordnung neu erlassen. Die Neufassung orientiert sich stärker an der Musterbauordnung, so dass zum Beispiel die Paragrafen neu durchnummeriert wurden. Aber auch inhaltlich stecken viele Änderungen in der neuerlassenen Fassung. Es soll z.B. Erleichterungen bei Abweichungen geben, das Bauen im Bestand soll vereinfacht sowie die Grundlage für den Gebäudetyp-e geschaffen und ein Verfahren zur Genehmigungsfreistellung etabliert werden. 

Allerdings dauert es noch bis Anfang 2026, bis die neuen Regelungen in Kraft treten. Bis dahin müssen Hilfsmittel wie die Bauprüfdienste angepasst, die Mitarbeitenden geschult und andere Gesetze, wie zum Beispiel die Bauvorlagenverordnung, angepasst werden.  

Die Neufassung finden Sie hier. Und die Kammer wird ihre Mitglieder noch vertiefter über die Neuerungen informieren.

Eine weitere Neuerung wird es beim Onlinedienst zum Stellen von Bauanträgen geben. Denn ebenfalls zum Jahreswechsel wird eine neue Software für die Bearbeitung von Bauanträgen eingeführt werden. Dabei greift die Stadt auf einen Dienst zurück, der im Rahmen des “Einer-für-all-Prinzips" von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde und in vielen anderen Ländern zur Anwendung kommt. Bei einer ersten Vorstellung des Dienstes im Rahmen einer Info-Veranstaltung der Kammern im April 2025 zeigten sich die teilnehmenden Mitglieder spontan erfreut über die in Aussicht gestellten Verbesserungen gegenüber dem bisherigen digitalen Verfahren. So sollen etwa die Bauherren in die Beantragung mit eingebunden werden können, es soll einen gemeinsam zu nutzenden digitalen “Vorgangsraum” geben und mehr Platz für Transparenz und Kommunikation. Leider ist bisher eine Anbindung der digitalen Bundesauskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) nicht vorgesehen.

Gemeinsam mit dem Amt für Bauordnung und Hochbau der BSW wird die Kammer in der zweiten Jahreshälfte Veranstaltungen anbieten, um über die weiteren Entwicklungen zu informieren.

Hilfreiche Infromationen rund um das Thema Baugenehmigung finden Sie übrigens hier.