Architekten- und Stadtplanerliste

Informationen zur Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste

Über die Eintragung in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführte Architekten- und Stadtplanerliste entscheidet der unabhängige Eintragungsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer auf Grundlage des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchtG).

Eine Eintragung ist nur möglich, wenn die antragstellende Person einen Wohnsitz, eine Niederlassung oder ihren Dienst- oder Beschäftigungsort in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

Im Eintragungsverfahren muss nach § 4 HmbArchtG die Berufsbefähigung nachgewiesen werden. Die Berufsbefähigung setzt sowohl ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit (für Personen, die ihr Studium in den Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung bis zum Inkrafttreten einer diesbezüglichen Gesetzesnovelle begonnen haben, gilt die Mindeststudienzeit von drei Jahren. Stichtag ist hier laut der gesetzlichen Übergangsregel der 11.1.2023) als auch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit (bei der Fachrichtung Architektur unter Aufsicht – siehe „Praktische Tätigkeit unter Aufsicht“ akhh.de/eintragung/ta-ao/) in der beantragten Fachrichtung nach Abschluss der Hochschulausbildung voraus, die durch Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten und durch Bescheinigungen der Arbeit- bzw. Auftraggeber*in (oder die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst mit fachrichtungsspezifischer Ausrichtung) nachzuweisen ist. Auf die notwendige berufspraktische Erfahrung im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts können berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammern angerechnet werden. Nachweise können den Planungsunterlagen (ggf. als PDF) beigelegt werden.

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, ggf. weitere Hinweise und den voraussichtlichen Sitzungstermin, an dem der Eintragungsausschuss Ihren Antrag verhandeln wird. Der Eintragungsausschuss tagt i.d.R. monatlich und bearbeitet chronologisch die vollständig eingegangenen Anträge. Über einen vollständigen Antrag wird in der Regel in weniger als 3 Monaten entschieden. Bitte verzichten Sie darauf, zusätzlich parallel telefonisch nach der Bearbeitungsdauer oder nach voraussichtlichen Sitzungsterminen zu fragen. Einen Überblick über die geplanten Sitzungstermine und weitere Informationen finden Sie unter eintragung.akhh.de auf unseren Informationsseiten.

Für die Bearbeitung des Antrages wird nach Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von € 300 mit der Antragstellung fällig. Die Gebühr für Antragsteller, die bei Antragstellung in die Berufsliste einer anderen deutschen Architektenkammer eingetragen sind, beträgt € 150. Nach Antragseingang erhalten Sie einen Zahlungshinweis.

Mit der Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste sind eine Pflichtmitgliedschaft in der Architektenkammer und eine Pflichtteilnahme an dem Versorgungswerk der Architekten verbunden. Durch die Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird zudem ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig, der sich in seiner Höhe am Einkommen orientiert. Der Grundbeitrag beträgt € 242 im Jahr. Unter beitrag.akhh.de finden Sie die aktuelle Beitragsordnung der Architektenkammer. Eigenverantwortlich tätige Mitglieder sind zudem verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie unter recht.akhh.de auf unserer Informationsseite.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen. Bei weiteren Fragen zum Eintragungsverfahren erreichen Sie uns per E Mail an eintragung@akhh.de oder unter T 040 441841-48.

Antragsunterlagen

Für einen Antrag auf Eintragung bitten wir Sie die folgenden Unterlagen (Ziff. 1-6 in einer PDF zusammengefasst) und auch die Planungsunterlagen (Formatierungshinweise unter Ziff. 7 beachten!) über den angegebenen Link unter https://www.akhh.de/upload hochzuladen. Sollte Ihnen eine digitale Einreichung des Antrags nicht möglich sein, können Sie uns die Dokumente postalisch zusenden. In diesem Fall reichen Sie die Dokumente zu Ziffern 1-6 bitte in losen und einseitig bedruckten A4-Seiten (ohne Folien, Mappen/Ordnern und ohne Klammern/Heftungen) und die Planungsunterlagen separat in einem A4-Ordner ein.

Hinweis
Die ausfüllbaren Formulare sollten heruntergeladen und im Adobe Acrobat Reader bearbeitet werden. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Funktionalitäten der Formulare mit dem von Ihnen verwendeten Browser kompatibel sind.

Please note
The fillable forms should be downloaded and edited in Adobe Acrobat Reader. It cannot be guaranteed that all functionalities of the forms are compatible with the browser you are using.

 

  1. Antrag auf Eintragung (deutsch/englisch). Datum nicht vergessen.
  2. Personalausweis, beide Seiten (oder Pass mit Meldebestätigung) in Kopie.
  3. Beruflicher Lebenslauf auf einer Seite, der nur eine lückenlose chronologische Aufstellung der Berufstätigkeit nach Abschluss der Hochschulausbildung beinhalten muss, jeweils unter Angabe der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, Beginn und Ende, sowie der Art der Tätigkeit. Datum nicht vergessen.
  4. Arbeitszeugnisse zum Nachweis der praktischen Tätigkeit nach Abschluss der Hochschulausbildung in einfachen Kopien über eine mindestens 2 jährige praktische Tätigkeit, sowie über die zur Zeit der Antragstellung ausgeübte Tätigkeit. In der Fachrichtung Architektur sind (ab Tätigkeitsbeginn 2016) zusätzlich die Nachweise über die Anzeige der praktischen Tätigkeit unter Aufsicht vorzulegen. Die Arbeitszeugnisse müssen dokumentieren, dass die antragstellende Person in dem in § 1 HmbArchtG umschriebenen Aufgabenbereich der beantragten Fachrichtung (z.B. Architektur = Planung von Bauwerken) nach dem Studium möglichst umfassend in allen Leistungsphasen und unter Anleitung eines Architekten oder einer Architektin bzw. einer Stadtplanerin oder eines Stadtplaners tätig gewesen ist. Diejenigen Projekte, von denen Planungsunterlagen eingereicht werden (siehe Ziff. 7), sollten mit einem eindeutigen Projektnamen/-nummer (ggf. Kennzahl bei Wettbewerbsunterlagen) unter Angabe des Bearbeitungszeitraums und der maßgeblich und eigenverantwortlich bearbeiteten Leistungsphasen, bezogen auf jedes einzelne eingereichte Projekt, in dem Arbeitszeugnis aufgelistet sein. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Bewerberin bzw. der Bewerber den Tätigkeitsnachweis mit einer verantwortlichen Selbstauskunft erbringen.
  5. Nachweis der Titel, akademischen Grade oder Amtsbezeichnungen durch einfache Kopien der Ernennungs- oder Verleihungsurkunden (z.B. Diplomurkunde, Master- und Bachelorurkunde, Verbeamtung, Verleihung Bauassessor*in).
  6. Nachweis der Hochschulausbildung durch einfache Kopien der Abschluss-/ Prüfungszeugnisse. Bei Masterstudiengängen reichen Sie bitte auch das Abschlusszeugnis des vorangehenden grundständigen Studiums in einfacher Kopie ein.
  1. Planungsunterlagen aus dem Zeitraum der praktischen Tätigkeit nach Abschluss der Hochschulausbildung aus der beantragten Fachrichtung. Antragstellerinnen und Antragsteller für die Fachrichtung Architektur reichen bitte keine Projekte aus der Fachrichtung Innenarchitektur (Planung von Innenräumen, Möblierung und Gebäudeausbau) ein, sondern Planungsunterlagen zum Entwurf und der Ausführung von Bauwerken ein.
    Die Unterlagen sollten aus einer aussagekräftigen Auswahl selbst erstellter Skizzen, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen im Originalmaßstab, Detailzeichnungen aus den Leistungsphasen 2-5 (HOAI) bestehen.
    Angehende Stadtplaninnen und Stadtplaner reichen entsprechend ihrer Fachrichtung z.B. Untersuchungen, Entwurfsvarianten und Endfassungen der erarbeiteten Flächennutzungs- und Bebauungspläne (siehe Anhang 9 der HOAI 2013) oder sonstige städtebauliche Leistungen ein.
    Es sollte sich ausschließlich um maßgeblich eigenverantwortlich erstellte Arbeiten der antragstellenden Person handeln. Bitte reichen Sie nur Planungsunterlagen ein, die mit einem Plankopf versehen sind, der das Projekt (Projektnamen/-nummer, Kennzahl), die Planverfasserin oder den Planverfasser und das Bearbeitungsdatum ausweist. Art und Umfang der Mitarbeit sind durch den in dem Plankopf der Planungszeichnungen benannten Planverfasser in einem Arbeitszeugnis (siehe Ziff. 4) zu erläutern. Die Projektbezeichnung auf der Zeichnung sollte der Projektbezeichnung im Zeugnis entsprechen, damit eine Zuordnung möglich ist. Bei anonymen Wettbewerbsunterlagen sollte die Kennzahl zur Identifizierung genutzt werden. 
    Bitte reichen Sie nicht mehr als 5 Projekte mit jeweils nicht mehr als 10 Zeichnungen je Projekt ein. Beschränken Sie sich auf Projekte, die eindeutig der beantragten Fachrichtung zuzuordnen sind und auf Zeichnungen/Unterlagen die sie selbst erstellt haben. Bitte erstellen Sie für jedes Projekt eine einzige PDF-Datei, so dass Sie höchstens 5 durchnummerierte PDF Dateien (eine je Projekt, 150 DPI, weniger als 10 MB Dateigröße, bitte vermeiden Sie komplexe PDF-Dateien) mit folgenden Dateinamen haben: "IhrFamilienname-1-Projektname.pdf" bis "IhrFamilienname-5-Projektname.pdf". Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, können Sie die Planungsunterlagen projektweise (nicht nach Leistungsphasen sortiert!) mit Trennstreifen getrennt in einem A4-Ordner einreichen, den Sie nach Erledigung des Antrages zurückerhalten (i.d.R. per UPS an die Büroanschrift).

Bestehende Eintragung in einer deutschen Architekten- oder Stadtplanerliste

Bei einer bestehenden Eintragung in einer deutschen Architekten- oder Stadtplanerliste fordert die Hamburgische Architektenkammer die Eintragungsunterlagen bei der betreffenden Architektenkammer an, so dass im Regelfall der Antrag, Ausweiskopien, beruflicher Lebenslauf, sowie eine Bestätigung der aktuellen Arbeitgeberin bzw. des aktuellen Arbeitgebers bzw. eine Selbstauskunft zur Selbstständigkeit ausreichend sind (siehe Ziff. 1 bis 4).

Sie können, damit bei Antragstellung alle Unterlagen bereits vorliegen, bei der betreffenden Architektenkammer schriftlich vorab um die Übersendung der dort vorliegenden Eintragungsunterlagen und einer aktuellen Bestätigung der bestehenden Listeneintragung an die Hamburgische Architektenkammer bitten.

Falls eine Löschung der Voreintragung gewünscht wird, ist diese direkt bei der zuständigen Architektenkammer zu beantragen. Eine Übersicht der deutschen Architektenkammern finden Sie unter www.architektenkammer.de im Internet.

Fragen zu möglichen Veränderungen in der Rentenversorgung beantwortet Ihnen Ihre Rentenversicherung oder das Versorgungwerk.

Keine abgeschlossene Hochschulausbildung

Antragstellerinnen und Antragsteller ohne abgeschlossene Hochschulausbildung in der beantragten Fachrichtung können nach der Ausnahmebestimmung des § 5 des HmbArchtG eingetragen werden. In diesen Fällen ist eine Berufsbefähigung durch mindestens 8-jährige praktische Tätigkeit in der beantragten Fachrichtung nach § 1 HmbArchtG durch Planungsunterlagen und Arbeitszeugnisse nachzuweisen. Bitte legen Sie möglichst eine Bestätigung über die Eintragung der anleitenden Planer*innen in der Architektenkammer bei. Es sollten Planungsunterlagen von 8-12 Projekten aus der beantragten Fachrichtung unter https://www.akhh.de/upload hochgeladen oder in maximal drei A4-Ordnern eingereicht werden. Die Hinweise unter Ziff. 4. und 7. gelten sinngemäß.

Bei Antragstellung nach § 5 HmbArchtG wird eine Gebühr in Höhe von € 600 fällig. Sie erhalten mit der Eingangsbestätigung über Ihren Antrag einen Zahlungshinweis.

Ausländische Bildungs- und Praxisnachweise

Die automatische Anerkennung europäischer Hochschulabschlüsse für die Fachrichtung Architektur ist oft durch die Regelungen der EU-Richtlinie 2005/36 möglich, die im Internet unter eur-lex.europa.eu einsehbar ist. Zum Teil sind die in der Richtlinie festgelegten zusätzliche Bescheinigungen aus dem Herkunftsland des Abschlusses für eine automatische Anerkennung notwendig (siehe Anhang 5.7.1. der Richtlinie).

Bei Ausbildungen in den Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung und bei Ausbildungen in der Fachrichtung Architektur, die nicht automatisch nach EU-Richtlinie 2005/36 anerkannt werden können bzw. von Hochschulen außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, ist die Gleichwertigkeit der Ausbildung nachzuweisen. Eine Liste der in der Bundesrepublik Deutschland bereits grundsätzlich geprüften ausländischen Hochschulausbildungen finden Sie zur Orientierung unter anabin.kmk.org auf den Seiten der Kultusministerkonferenz. Wir empfehlen zusätzlich, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz unter anabin.kmk.org/zeugnisbewertung angebotene Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen zu beauftragen und hier mit dem Antrag vorzulegen.

Bei allen Unterlagen in nichtdeutscher und nichtenglischer Sprache ist eine Übersetzung von einer*einem in Deutschland öffentlich bestellten Dolmetscher*in beizufügen. Ein Verzeichnis der in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de im Internet.

Information zur Pflichtteilnahme am Versorgungswerk

Alle in Hamburg in die Architekten- oder Stadtplanerliste eingetragenen Personen sind, soweit dies die Satzung des Versorgungswerkes vorsieht, Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem sich die Hamburgische Architektenkammer angeschlossen hat.

Nach Beginn der Mitgliedschaft in Hamburg informiert die Architektenkammer das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk wendet sich dann direkt an das Mitglied, um die Teilnahme am Versorgungswerk zu regeln. Sollten Sie vorab weitere Fragen zu der zukünftigen Regelung Ihrer Rentenversorgung haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg
T 0711 23874-0, www.vwda.de, info@vwda.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
T 0800 10004800, www.deutsche-rentenversicherung.de