Über die Eintragung in die Sachverständigenliste entscheidet der Eintragungsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer nach Maßgabe der Ordnung der Hamburgischen Architektenkammer über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung).
Im Eintragungsverfahren müssen die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 2 der Sachverständigenordnung nachgewiesen werden. Bitte lesen Sie die Sachverständigenordnung vollständig, um sich über Voraussetzungen und Pflichten zu informieren.
Eine Eintragung kann nur erfolgen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller seinen Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in der Freien und Hansestadt Hamburg und das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Es sind folgenden Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Nachweis der theoretischer Berufsausbildung, weiterer Ausbildungen und Fortbildungsveranstaltungen die eine besonderen Sachkunde nachweisen, sowie ggf. Bescheinigungen über bereits bestehende Eintragungen als Sachverständige/r; bitte Kopien der Prüfungszeugnisses (z.B. Diplomzeugnis) und Teilnahmebestätigungen beifügen.
- Wenn Titel, akademische Grade oder Amtsbezeichnungen geführt werden, beglaubigte Fotokopien der Ernennungs- oder Verleihungsurkunden (z.B. Diplomurkunde, Urkunde Verbeamtung oder Bauassessor).
- Personalausweis oder Pass als Kopie.
- Beruflicher Lebenslauf mit Aufstellung der Tätigkeit und ggf. weiterer Beschäftigungsverhältnisse, jeweils unter Angabe der Firmierung, des Beginns und des Endes sowie der Art der Tätigkeit zum Nachweis einer mindestens 5-jährigen praktischen Tätigkeit als Sachverständiger.
- Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 2 Abs. 2 d), zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit (§ 2 Abs. 2 f) und zum Vorhandensein der zur Ausübung notwendigen Einrichtungen (§ 2 Abs. 2 g), in Form einer vom Antragsteller/in unterschriebenen verantwortlichen Selbstauskunft.
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, mit der durch die Sachverständigentätigkeit begründete Schadensersatzverpflichtungen reguliert werden können.
- Zusätzlich sind mindestens 8 Gutachten je Sachgebiet, die vom Antragsteller/in selbst erstellt wurden, zum Nachweis der praktischen Berufserfahrung und der besonderen Sachkunde vorzulegen.
Die Gutachten können nach Abschluss des Eintragungsverfahrens wieder abgeholt werden.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Bestellung für ein Sachgebiet wird nach Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von € 600,- mit dem Eingang des Antrages fällig. Die Gebühr erhöht sich für jedes weitere beantragte Sachgebiet um € 150,-. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das Konto DE14 2005 0550 1280 1616 45 der Architektenkammer bei der Hamburger Sparkasse (HASPDEHHXXX) erfolgen.